Der Bebauungsplan Nr. 59 (Erweiterung Gewerbegebiet-West, östlich der Oedenstockacher Straße) wurde erstmals im Jahr 2006 aufgestellt. Aufgrund eines geplanten Ärztehauses und der Änderung des Umgriff im Rahmen des Gymnasiumbaus ist eine Neuaufstellung notwendig.

Am 26.09.2006 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 "Erweiterung Gewerbegebiet-West, östlich der Oedenstockacher Straße" gefasst.

ursprünglicher Geltungsbereich, Stand 26.09.2006 (externer Link)

Seite 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2011 (externer Link)


Am 25.01.2022 sollte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 "Erweiterung Gewerbegebiet-West, östlich der Oedenstockacher Straße" neu gefasst werden, da durch den Bau des Gymnasium ein Teil der Gewerbefläche umgelegt werden mussten. Aufgrund von Unklarheiten zum geplanten Umgriff wurde die Beschlussfassung vertagt.


Am 22.02.2022 wurde im Gemeinderat dann der Aufstellungsbeschluss für den  Bebauungsplan Nr. 59 "Erweiterung Gewerbegebiet-West, östlich der Oedenstockacher Straße" neu gefasst, unsere Anmerkungen aus der Sitzung vom 25.01.2022 wurden dabei berücksichtigt.

neuer Geltungsbereich, Stand 22.02.2022 (externer Link)

Seite 25 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 (externer Link)