Bebauungsplan Nr. 57
"Östlich der Solalindenstraße"
Der Bebauungsplan Nr. 57 (Östlich der Solalindenstraße) ist schon recht weit gediehen, und befindet sich bereits in der öffentlichen Auslegung. Die Anfänge für diesen Bebauungsplan reichen bis in Jahr 2005 zurück.
Am 18.05.2010 genehmigte der Gemeinderat einstimmig den Antrag des Grundeigentümer auf Aufstellung eines Bebauungsplan für das Plangebiet. Die bereits 2005 zugesagte auszuweisende Fläche sollte ca. 10.000 qm betragen. Ursprünglich waren voraussichtlich 10 Doppelhäusern und 5 Einfamilienhäuser geplant.
mögliche Bebauung mit Doppelhäusern und Einfamilienhäusern (externer Link)
Am 30.05.2017 erfolgte im Gemeinderat dann der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57.
Am 13.03.2018 wurde die ersten Entwürfe für die Bebauung des Plangebiet im Bauausschuss vorgestellt.
Seite 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2018 (externer Link)
Am 26.06.2018 erfolgte im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57.
Am 11.09.2018 wurde die beiden überarbeiteten Varianten im Bauausschuss erneut vorgestellt, die Wahl fiel einstimmig auf Variante 2.
Seite 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 11.09.2018 (externer Link)
Am 04.12.2018 wurde im Bauausschuss diskutiert, was mit dem im Rahmen der Abschöpfung erworbenen gemeindlichen Grundstückteil geschehen soll. Es wurde beschlossen im Wege eines Erbpachtvertrages an eine Genossenschaft, Wohnraum für Putzbrunner Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeindebedienstete zu schaffen.
Am 02.04.2019 wurde im Bauausschuss nochmal über die verkehrsmäßige Erschließung beraten und beschlossen, dass die Zu-und Abfahrt des Plangebiets ausschließlich über die Haarer Straße erfolgen soll.
Zu- und Abfahrt gemäß Variante 2 (externer Link)
Am 10.03.2020 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
BPL 57 Planzeichnung (externer Link)
BPL 57 Satzung (externer Link)
BPL 57 Begründung (externer Link)
Am 12.01.2021 wurden im Bauausschuss Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Seite 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 12.01.2021 (externer Link)
Am 09.03.2021 wurde im Bauausschuss nochmal über die Anzahl der Wohneinheiten beraten. Geplant sind 82 Wohneinheiten für ca. 160 Bewohner.
Seite 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 09.03.2021 (externer Link)
Am 04.05.2021 erfolgte im Bauausschuss der Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB
Schalltechnische Untersuchung in der Fassung vom 27.07.2018 (externer Link)
Verkehrsuntersuchung in der Fassung vom 21.01.2019 (externer Link)
Artenschutzrechtliche Vorabschätzung in der Fassung vom 16.03.2021 (externer Link)
Entwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 21.04.2021 (externer Link)
Entwurf der Satzung in der Fassung vom 21.04.2021 (externer Link)
Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.04.2021 (externer Link)
Seite 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2021 (externer Link)
Am 14.09.2021 erfolgte im Bauausschuss die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und der erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB für die geänderten Unterlagen mit dem Stand vom 10.08.2021
Entwurf Planzeichnung in der Fassung vom 10.08.2021 (externer Link)
Entwurf der Satzung in der Fassung vom 10.08.2021 (externer Link)
Entwurf der Begründung in der Fassung vom 10.08.2021 (externer Link)
Artenschutzrechtlicher Beitrag vom 19.08.2021 (externer Link)
Anlage zu Artenschutzrechtlicher Beitrag vom 19.08.2021 (externer Link)
Bestandserfassung vom 12.08.2021 (externer Link)
Schalltechnische Untersuchung vom 27.07.2018 (externer Link)
Verkehrsuntersuchung vom 21.01.2019 (externer Link)
Am 16.11.2021 wurden die letzten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 57 behandelt, danach erfolgte der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB, d.h. nach der Genehmigung des Landratsamts und Bekanntmachung des Bebauungsplans ist dieser rechtskräftig und das Bebauungsplanverfahren damit abgeschlossen.
Seit Dezember 2021 wird gebaut.
Am 05.12.2022 erfolgte der Spatenstich für das Mehrfamilienhaus der AWOhnbau Genossenschaft Landkreis München eG in diesem Baugebiet