25.01.2022
Unser Fazit zu den Sitzungen im Januar 2022


Der Bebauungsplan Nr. 68 „Putzbrunn-Mitte“ wurde endgültig beschlossen

Unser Antrag den Bebauungsplan Nr. 68 „Putzbrunn-Mitte“ ruhen zu lassen wurde vom Bauausschuss und vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Insbesondere die vorgeschriebene Gewerbenutzung in den Erdgeschossen an der Glonner Straße finden wir stark einschränkend und teilweise kontraproduktiv. Auch bei einer Arbeiterunterkunft handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, von der aber leider kein direkter Nutzen für die Allgemeinheit ausgeht. Von einem Gremiumsmitglied kam noch der Vorschlag, dass ein Eigentümer im Falle eines Leerstand auch als Ausnahme die Wohnnutzung beantragen könnte. Das ist richtig, und würde dann einen Präzedenzfall darstellen, auf den sich die restlichen Eigentümer berufen könnten und somit wäre das Verbot der Wohnnutzung unwirksam und man hätte es von vornherein weglassen können.


Stelle für Klimaschutzmanagement wird ausgeschrieben

Unser Antrag zur Schaffung einer zu 75% geförderten Stelle für Klimaschutzmanagement, wurde nach längerem Zögern aller anderen Gruppierung (externer Link) im Finanzausschuss mehrheitlich befürwortet. Nach Bestätigung der Förderbedingungen wird eine entsprechende Stelle ausgeschrieben.


Erneut keine Entscheidung beim Thema Freiflächen-PV-Anlagen

Klärungsbedarf besteht weiterhin beim Thema Freiflächen-PV-Anlagen. Bereits in der Bauausschusssitzung im September 2021 haben wir darauf hingewiesen, dass wir es für nicht zielführend halten in einem vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München nach planungsrechtlichen Vorgaben erstellten Konzept persönliche Meinungen einfließen (externer Link) zu lassen. Damit wurde im Abschlussbericht (externer Link) z. B. eine Fläche nicht mehr als geeignet dargestellt, die ursprünglich geeignet war. Eine andere Fläche, die eigentlich nur bedingt geeignet war, wird jetzt als geeignet dargestellt. Als Konsequenz aus dem Standortkonzept sollte anschließend der Flächennutzungsplan angepasst werden. Der Vorschlag der Verwaltung war alle geeigneten Flächen des Standortkonzepts im Flächennutzungsplan ohne Rücksprache mit den Eigentümern als Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen darzustellen. Wir halten das für den falschen Weg und schlagen stattdessen vor, das Standortkonzept auf Basis des Zwischenberichts (externer Link) ohne willkürliche Änderungen fertigstellen zu lassen. Wenn es dann konkrete Anträge von Investoren gibt, kann jedes Gremiumsmitglied unter Zuhilfenahme des Standortkonzepts für sich die Entscheidung treffen, ob der konkrete Standort geeignet oder ungeeignet ist. Alle Standorte, für die es eine Mehrheit gibt, werden dann im Parallelverfahren in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Aktuell gibt es beim Standortkonzept aufgrund der einzelnen Änderungswünsche mehr Verwirrung als Klarheit, deshalb wurde das Thema erneut vertagt.


Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 konnte nicht gefasst werden

Auch die Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 59 "Erweiterung Gewerbegebiet-West, östlich der Oedenstockacher Straße" konnte nicht beschlossen werden, nachdem von Seiten unserer Fraktion darauf hingewiesen wurde, dass im ursprünglichen Beschluss eine Gewerbefläche von ca. 14.000 m² angegeben war, im neuen Aufstellungsbeschluss die Gewerbefläche aber ca. 18.000 m² betragen sollte. Der Beschlussvorschlag wird jetzt von der Verwaltung überprüft und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erneut zur Abstimmung gestellt.