20.06.2023
Wie geht es weiter mit der Flurstraße?

Aktuell werden wir derzeit des öfteren von Seiten der Putzbrunner Bevölkerung gefragt wie der aktuelle Stand bei der Flurstraße ist, bzw. was als weiteres Vorgehen geplant ist.


Der Gemeinderat hat am 31.05.2022 beschlossen die Flurstraße als Fahrradstraße zu widmen und für den Kfz-Verkehr freizugeben (unechte Fahrradstraße). Grundsätzlich ist es Aufgabe der Verwaltung Entscheidungen des Gemeinderats umzusetzen.

In der Bevölkerung besteht teilweise der Eindruck erweckt, das dieser Beschluss im Gemeinderat erneut in der Diskussion ist und eventuell erneut darüber abgestimmt werden soll. Allerdings darf über einen gültigen Beschluss des Gemeinderates nur erneut beraten und abgestimmt werden, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben haben oder sich etwas Grundsätzliches verändert hat. Beim Thema Widmung der Flurstraße als Fahrradstraße ist das derzeit nicht der Fall.

Das Landratsamt München hat vor kurzem bestätigt, dass die Widmung als Fahrradstraße zulässig ist, wenn es sich bei der Flurstraße um eine „Straße mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr“ handelt.

Wann eine Straße lediglich untergeordnete Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr hat, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht genau definiert und wurde vom Landratsamt auch nicht erläutert.

Folgende Punkte könnten dafürsprechen, dass es sich bei der Flurstraße um eine Straße mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr“ handelt:

  • In einem Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 62 aus dem Jahr 2013  werden 300 Fahrten pro Tag genannt, bezogen auf 14 Stunden, wären das 22 Fahrten pro Stunde.
  • Die Flurstraße war von Mai 2020 an für zwei Jahre gesperrt, der Verkehr von und nach Oedenstockach konnte trotzdem problemlos abgewickelt werden.
  • Mit der Keferloher-Markt-Straße gibt es eine weitere Ortstraße von und nach Oedenstockach, die für viele Bewohner von Oedenstockach kein Umweg ist.
  • Auch während der Erstellung eines neuen Verkehrsgutachtens für den Bebauungsplan Nr. 62 im Jahr 2020 war die Flurstraße gesperrt, laut Gutachten kann die Keferloher-Markt-Straße den zusätzlichen Verkehr des neuen Baugebiets problemlos aufnehmen.

Folgende Regelungen gelten in einer Fahrradstraße:

  • Tempo 30: Aufgrund starker Schäden wurde bereits im Jahr 2013 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet (Vorgang 2013/51)
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren: Spielt keine Rolle, da aufgrund der geringen Breite nicht mal ein einzelner Radfahrer überholt werden darf.

D. h. wenn die Flurstraße als Fahrradstraße gewidmet wird, ergeben sich dadurch keine grundlegenden Veränderungen in der Benutzung gegenüber dem Stand vor der Sanierung.


In einem weiteren Beschluss hat sich der Gemeinderat am 31.05.2022 für eine Einbahnregelung für den Kfz-Verkehr in Richtung Oedenstockach ausgesprochen.

Dieser Beschluss begründet sich dadurch, dass eine Mehrheit des Gemeinderats das Ausfahren aus der Flurstraße in die Münchner Straße als Gefahrenquelle für den Radverkehr an der Münchner Straße ansieht. Mit Inbetriebnahme des Gymnasiums wird der Fahrradverkehr in diesem Bereich deutlich zunehmen.

Als Nachteil ergibt sich dadurch für einen Teil der Oedenstockacher Bevölkerung ein kleiner Umweg in Richtung Putzbrunn. Eine vergleichbare Situation gibt es Putzbrunn in der Glonner Straße in der Höhe "Alter Wirt". Auch hier darf aus Sicherheitsgründen nicht von der Josef-Springer-Straße in die Glonner Straße eingefahren werden. Bewohner der Josef-Springer-Straße und des Scheirer Felds müssen einen Umweg in Kauf nehmen wenn sie in Richtung München fahren möchten.

Die Sicherheit unserer Kinder sollte uns diese kleine Einschränkung wert sein.

Eine Einbahnregelung könnte entweder mit einer Beschilderung als Einbahnstraße umsetzt werden (VZ 220 + VZ 267) oder indem eine Fahrradstraße nur in eine Richtung für den Kfz-Verkehr freigegeben wird.

Sollte eine Einbahnregelung in der Flurstraße nicht zulässig sein, so könnte unabhängig davon der Beschluss zur Widmung als Fahrradstraße umgesetzt werden. Die Beschilderung könnte in Richtung Oedenstockach bereits an der Münchner Straße beginnen, für die Bewohner am Beginn der Flurstraße ergeben sich dadurch keine Einschränkungen.