15.06.2021
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 15.06.2021
Ort: Bürgerhaus Putzbrunn - Sitzungssaal

Die Bauausschusssitzung vom 15.06.2021 begann mit einem Ortstermin bei der Wohnanlage an der Münchner Straße.

Bereits in der Bauausschusssitzung am 09.03.2021 wurde von der Wohneigentümergemeinschaft der Wohnanlage an der Münchner Straße die Fällung von sechs Linden beantragt. Als Gründe wurde bei einem Baum die starke Verschattung mehrerer Häuser genannt und bei den anderen 4 Bäumen am Parkplatz der Wohnanlage die starke Verschmutzung der dort parkenden Autos während der Lindenblütenzeit. Da zwischen 01.03. und 30.09. in Bayern keine Rodungen durchgeführt werden dürfen, bestand in dieser Thematik keine Eile und es wurde zudem ein Ortstermin vorgeschlagen.

In der Sitzung wurde mehrheitlich beschlossen nur die Entfernung und Ersatzpflanzung des ersten Baums zu genehmigen, idealerweise dann etwas weiter weg vom Gebäude. Für die anderer Bäumen wurde empfohlen die Beeinträchtigung der Stellplätze mit geeigneten Pflegmaßnahmen abzumildern. Von unserer Fraktion kam der Vorschlag an die anwesenden Eigentümer für die 4 Eckstellplätz des Parkplatzes abweichend vom Bebauungsplan die Errichtung von Carports zu beantragen, damit wären die PKWs nicht mehr von den direkt angrenzenden Bäumen beeinträchtigt. Die Carports könnten z.B. als Schrägcarports (extener Link) ausgeführt werden und würden damit das Gesamtbild der Wohnanlage nicht nachteilig beeinträchtigen. Auch bei Fällung der Linden müsste an diesen Stellen wieder Bäumen gepflanzt werden was bei dieser Wuchsklassen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist und außerdem würden diese nach einer gewissen Zeit erneut Beeinträchtigungen verursachen. Bei Ortstermin wurden außerdem festgestellt, dass ein Baum des Grünordnungsplans nicht existiert, auch hier ist noch eine Pflanzung vorzunehmen.

Ein weiteres Thema im Bauausschuss war die Festlegung der erforderlichen Stellplätze für das zukünftige Gymnasium. Bei den Fahrradstellplätzen bestand Einigkeit darüber lieber etwas großzügiger zu dimensionieren. Statt der von der Verwaltung vorgeschlagen 750 Fahrradstellplätze sollen 850 geplant werden. Uneinigkeit bestand bei der Frage wie viele PKW-Stellplätze zu errichten sind. Unsere gemeindeeigene Stellplatzsatzung fordert für dieses Bauvorhaben 225 PKW-Stellplätze, das vom Schulzweckverband beauftragte Ingenieurbüro hält 75 Stellplätze für ausreichend (externer Link). Wir haben in unserer Fraktion ausführlich über das Thema diskutiert und haben uns darauf geeinigt, dass uns 75 Stellplätze bei 45 Klassen im Vollausbau zu wenig sind, auch in Hinblick auf das wieder eingeführte G9 und das damit zukünftig mindestens ein kompletter Schülerjahrgang über 18 ist. Auch wenn es wie vom Vorsitzenden angemerkt wünschenswert wäre, wenn alle Schüler mit dem Rad oder ÖPNV zur Schule zu kommen, kann man keiner Bevölkerungsgruppe, auch nicht den Abiturienten, die Nutzung von PKWs verbieten, d. h. der Ärger mit dem umliegenden Gewerbetreibenden wäre damit vorprogrammiert. Zuerst wurde über den von uns unterstützten Vorschlag der GPP abgestimmt 125 Stellplätze vorzusehen, dieser wurde mehrheitlich abgelehnt, der nächste Vorschlag in der Reihe von der CSU mit 90 PKW-Stellplätzen und 20 Stellplätzen für Motoroller wurde mit 4:3 angenommen, so dass über den Vorschlag der Grünen die eine Reduzierung von 75 auf 50 PKW-Stellplätze gefordert hatten, nicht mehr abgestimmt wurde.  

Im letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung wurde erneut über den geplanten Bebauungsplan Nr. 68 „Putzbrunn-Mitte“ beraten. Dabei wurden die Stellnahmen von Behörden und der betroffenen Eigentümer behandelt. Strittige Punkt sind dabei vor allem die maximale Einfriedungshöhe von 1,20 m, das Verbot der Wohnnutzung in den Erdgeschossen an der Glonner Straße und die geplante Durchwegung des Gebiets. Bei den Einfriedungen wurde der in der letzten Sitzung von der GPP gebrachte Vorschlag, 1,20 m an der Straßenseite und 1,80 m in den sonstigen Bereichen, diesmal in einer modifizierten Form von der CSU gebracht, 1,20 m an der Straßenseite und 1,60 m in den sonstigen Bereichen, und mehrheitlich angenommen. Auch an den geplanten Durchwegungen wird festgehalten, auch wenn es unrealistisch ist, dass die Eigentümer zustimmen, aber zumindest wird damit der Planungswille dokumentiert. Mehr passiert dann auch nicht, es wird keiner enteignet, alle Bürger sollen bei so einer Fragestellung natürlich gleich behandelt werden (externer Link). Unser Antrag, Wohnnutzung in den Erdgeschossen an der Glonner Straße zu ermöglichen, erhielt leider keine Mehrheit. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir in der Glonner Straße ein vielfältiges Einzelhandelsangebot hätten, die Realität sieht leider anders aus, wir haben Leerstand und die Eigentümer finanzielle Einbußen, für die niemand aufkommt. In Stück weiter in Glonner Straße, allerdings außerhalb des Bebauungsplan Nr. 68, wurde eine entsprechende Bauvoranfrage wegen Nutzungsänderung von Gewerbe- und Büroflächen in 4 Wohneinheiten (externer Link) vom Bauausschuss vor kurzem genehmigt. Diese Situation ist zum einen hausgemacht (Einkaufmärkte im Gewerbegebiet West) und natürlich auch dem veränderten Käuferverhalten geschuldet (Trend zum Onlineshopping, zusätzlich verstärkt durch die Corona-Pandemie). Blieben also noch Dienstleistungsbetriebe wie z. B. Cafés (schwierig wegen fehlenden Stellplätzen) oder Frisöre übrig. Zu erwähnen wäre hierbei auch, dass die Nutzung als Bauarbeiter- oder Monteursunterkuntft keine Wohnnutzung, sondern wie mehrheitlich gewünscht eine gewerbliche Nutzung ist.

Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie im Ratsinfosystem der Gemeinde Putzbrunn (externer Link)

 


Falls Sie Fragen zur Sitzung haben, können Sie sich gerne an unseren Vertreter in dieser Sitzung des Bauausschusses Gemeinderat Thomas Jungwirth wenden.

E-Mail-Kontakt: thomas.jungwirth@fwgputzbrunn.de